§ 20 – Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen
(1) Eltern haben einen Anspruch auf Unterstützung bei der Betreuung und Versorgung des im Haushalt lebenden Kindes, wenn ein Elternteil, der für die Betreuung des Kindes überwiegend verantwortlich ist, aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen ausfällt, normal das Wohl des Kindes nicht anderweitig, insbesondere durch Übernahme der Betreuung durch den anderen Elternteil, gewährleistet werden kann, normal der familiäre Lebensraum für das Kind erhalten bleiben soll und normal Angebote der Förderung des Kindes in Tageseinrichtungen oder in Kindertagespflege nicht ausreichen. normal arabic (2) Unter der Voraussetzung, dass eine Vereinbarung nach Absatz 3 Satz 2 abgeschlossen wurde, können bei der Betreuung und Versorgung des Kindes auch ehrenamtlich tätige Patinnen und Paten zum Einsatz kommen. Die Art und Weise der Unterstützung und der zeitliche Umfang der Betreuung und Versorgung des Kindes sollen sich nach dem Bedarf im Einzelfall richten. (3) § 36a Absatz 2 gilt mit der Maßgabe entsprechend, dass die niedrigschwellige unmittelbare Inanspruchnahme insbesondere zugelassen werden soll, wenn die Hilfe von einer Erziehungsberatungsstelle oder anderen Beratungsdiensten und -einrichtungen nach § 28 zusätzlich angeboten oder vermittelt wird. In den Vereinbarungen entsprechend § 36a Absatz 2 Satz 2 sollen insbesondere auch die kontinuierliche und flexible Verfügbarkeit der Hilfe sowie die professionelle Anleitung und Begleitung beim Einsatz von ehrenamtlichen Patinnen und Paten sichergestellt werden.
Kurz erklärt
- Eltern haben Anspruch auf Unterstützung, wenn der hauptsächlich betreuende Elternteil aus gesundheitlichen oder anderen wichtigen Gründen ausfällt.
- Die Unterstützung soll sicherstellen, dass das Wohl des Kindes gewährleistet bleibt und der familiäre Lebensraum erhalten bleibt.
- Ehrenamtliche Patinnen und Paten können zur Betreuung und Versorgung des Kindes eingesetzt werden, wenn eine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde.
- Der Umfang und die Art der Unterstützung richten sich nach dem individuellen Bedarf des Kindes.
- Die Hilfe soll flexibel und kontinuierlich verfügbar sein und professionelle Anleitung für ehrenamtliche Helfer beinhalten.